DIE CORONA-LOCKERUNGEN GEHEN WEITER. WAS HEISST DAS FÜR DEN PFERDESPORT?

fnch.ch / Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 weitere Lockerungsmassnahmen beschlossen. Für den Pferdesport heisst dies Folgendes:

Trainings, Reitunterricht und Kurse

Ab dem 26. Juni gelten keine Einschränkungen mehr bei der Ausübung des Sports in Aussenbereichen. In Innenbereichen müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Profi- und Amateursport. Es bestehen keine Beschränkungen mehr wie maximale Gruppengrösse, Maskenpflicht oder Abstandhalten.

Pferdesportveranstaltungen bis 1000 Personen

  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und mit Sitzpflicht sind neu 1000 Personen (Zuschauer und Teilnehmer) erlaubt.
     
  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und ohne Sitzpflicht sind draussen 500 Personen, drinnen 250 Personen erlaubt.
     
  • Die verfügbaren Kapazitäten der Einrichtung dürfen bis maximal zu zwei Drittel besetzt werden.

Was gilt für Pferdesportveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen?

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (Teilnehmenden und Zuschauerinnen oder Zuschauer) gelten als Grossveranstaltungen. Sie dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung durchgeführt werden und es dürfen nur Personen mit einem Covid-19-Zertifikat eingelassen werden.

Ansonsten bestehen, ausser der Pflicht, ein Schutzkonzept zu erstellen, keine Einschränkungen. Bisher geltende Einschränkungen (wie Beschränkung der maximalen Personenanzahl) werden aufgehoben.

Restauration und Takeaway-Stände

Im Aussenbereich gibt es keine Beschränkungen. Handelt es sich um eine Veranstaltung nur für Personen mit einem Covid-Zertifikat, ist die Konsumation auch in Innenräumen überall möglich. Zu beachten sind für das Führen einer Festwirtschaft die Covid-19-Vorgaben für Restaurationsbetriebe. 

Bitte beachten Sie die kantonalen Vorgaben, welche von Kanton zu Kanton verschieden ausgelegt werden können.

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