AUFHEBUNG DER QUARANTÄNEPFLICHT

Sportlerinnen und Sportler, die auf internationale Wettkämpfe angewiesen sind, können eine Ausnahmebewilligung für die Aufhebung der Quarantänepflicht, nach Rückkehr aus einem Land mit anschliessender Quarantänepflicht, bei den zuständigen kantonalen Behörden beantragen. Diese Möglichkeit gibt es auch für Betreuer der Sportler.

Der SVPS hat eine Vorlage für ein solches Ausnahmegesuch erstellt. Dieses Formular muss individuell ausgefüllt, d.h. ein Formular pro Reiter/-in, pro Pferdepfleger/-in, Trainer/-in etc. und bei den kantonalen Behörden eingereicht werden.

Bitte reichen Sie zusätzlich die jeweilige Ausschreibung der Veranstaltung ein (inkl. Schutzkonzept). Die Bewilligung erfolgt durch die kantonale Behörde, nicht durch den SVPS. Da die Kantone darüber bestimmen, kann es sein, dass einige Kantone zusätzliche Informationen wünschen. Anderen hingegegen – wie z.B, der Kanton Bern – wollen gar keine Gesuche, wenn die Kriterien erfüllt sind (siehe aktuelle Bestimmungen Kanton Bern).

Transporter

Formular für die Einreichung eines Ausnahmegesuchs (PDF, 295 KB)

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