GELOCKERTE QUALIFIKATIONSBEDINGUNGEN FÜR DIE SCHWEIZERMEISTERSCHAFT UND DEN JUGENDCUP

Aufgrund der eingeschränkten Qualifikationsmöglichkeiten für die Schweizermeisterschaft und den Jugendcup in der Saison 2020 hat das Leitungsteam Fahren zusammen mit Vertretern der Regionalverbände beschlossen, die Kriterien für eine Startberechtigung weiter zu lockern.

Für die Teilnahme an den Schweizermeisterschaften der Kategorien S und M wurden bereits am 21. April 2020 Reglementsanpassungen veröffentlicht. Zusätzlich sind alle Fahrerinnen und Fahrer startberechtigt, die an der SM 2019 in der entsprechenden Kategorie und mit der gleichen Gespannsart teilgenommen haben.

In der Kategorie L sind an der SM 2020 alle startberechtigt, die auch 2019 in dieser Kategorie und mit der gleichen Gespannsart an den nationalen Titelkämpfen teilgenommen haben. Weitere L-Fahrer sind qualifiziert, wenn in der Qualifikationsperiode vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 eine Rangierung in der entsprechenden Gespannsart an einem Turnier erreicht wurde. Dies kann eine Vollprüfung, eine reduzierte Vollprüfung oder eine Kurzprüfung sein.

Am Final des Jugendcups 2020 dürfen alle Fahrerinnen und Fahrer teilnehmen, die am Final des Jugendcups im 2019 gestartet sind. Andere Fahrerinnen und Fahrer sind qualifiziert, wenn sie in der Qualifikationsperiode vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 in der entsprechenden Kategorie und mit der gleichen Gespannsart mindestens ein Qualifikationsturnier ohne Elimination und Disqualifikation beendet haben. Fahrerinnen und Fahrer, die über kein Resultat verfügen, können ein schriftliches Startgesuch an die Chefin Sport des Leitungsteams Fahren, Claudia A. Spitz (welcome@cmscomm.ch), stellen. Sie wird zusammen mit dem Vertreter des entsprechenden Regionalverbandes über eine Startbewilligung entscheiden.

Die Schweizermeisterschaft der Fahrer findet vom 4. bis am 6. September 2020 im NPZ Bern statt. Der Final des Jugendcups wird vom 28. bis am 30.08.2020 in Scherz (AG) ausgetragen.

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