Reglementsänderung Nasenband

Der SVPS hat in allen Disziplinen die Regelung der Nasenbandverschnallung geändert. Neu kann mit einem Messinstrument kontrolliert werden, ob das Nasenband zu eng ist oder nicht. Im Fahrreglement ist dies im Artikel 4.2 Abs 4 geregelt, dieser lautet:

„Das Nasenband muss so verschnallt sein, dass ein genormtes, vom SVPS freigegebenes Messinstrument von 1,5 cm zwischen Nasenrücken und Nasenband eingeführt werden kann. Diese Regel gilt für alle Arten von Nasenbändern und Verschnallungen.“

NASENBAND-MESSINSTRUMENT

Offizielles Messinstrument des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport, wie es ab dem 1.1.2020 von den Offiziellen an Turnieren für die Kontrolle der Verschnallung des Nasenbandes verwendet wird, gem. Disziplinen-Reglemente.

Hinweis zur Messung

Das Messinstrument wird von oben nach unten in Haarrichtung auf dem Nasenrücken anliegend unter das Nasenband geschoben. Das Messinstrument muss bis zur Markierung «1,5 cm» eingeschoben werden können. Dafür kann auch leichter Druck angewendet werden. Sollte das Pferd schreckhaft sein, kann das Messinstrument auch von unten nach oben eingeschoben werden, so kann es einfacher wieder herausgezogen werden. Die Messung wird bei losen Zügeln durchgeführt.

Anwendung des Messinstruments

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