Weisungen LTF für 2009 – gültig ab. 01.03.2009
Das LTF verfügt folgende Ergänzungen / Änderungen zum Fahrreglement 2008:
Art. 2.7.5. Wagen Minimalgewichte
Pony-Zweispänner 225kg. Bis Stm. 106 cm: 150 kg
Art. 5.4. Pferde/ Pferdewechsel
Meldekarte
Die Meldekarte hat den gleichen Status wie der Pferdepass.
Die eingesetzten Pferde sind dem Veranstalter mittels offizieller Meldekarte eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Prüfung zu nennen.
Zuwiderhandlung hat Disqualifikation von der gesamten Prüfung zur Folge.
Art. 7.1. Reglement Geländederby
Art.7.1.4. Hindernisbreiten:
Einspänner Pferde / Ponies 1&.2Sp: 160 cm
Zweispänner Pferde / Ponies 4Sp: 170 cm
Vierspänner Pferde: 180 cm
Art. 8. Weisung Werbevorschriften
8.4. In Prüfung A und C darf der Name oder das Logo des Sponsors oder des Vereins des Fahrers auf jeder Seite des Wagens auf einer Fläche die nicht grösser ist als 400 cm2 angebracht werden.
Dressurprogramm FEI 9: ein Beifahrer ist obligatorisch
Genehmigt durch das Leitungsteam Fahren am 5. November 2008.
Quelle: fnch.ch