WEITERE LOCKERUNGEN FÜR DEN PFERDESPORT AB DEM 6. JUNI 2020

In seiner Pressekonferenz vom 27. Mai 2020 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen kommuniziert. Für den Pferdesport bedeutet dies, dass ab dem 6. Juni 2020 wieder Pferdesportveranstaltungen, einschliesslich Lizenz- und Brevetprüfungen, durchgeführt werden können und Reitschulen grünes Licht für Gruppenunterricht und Reitlager erhalten. Es gelten aber weiterhin gewisse Schutzmassnahmen und eine Registrierungspflicht.

Ein wichtiger Beschluss des Bundesrates betrifft den Wettkampfsport, der unter Auflagen wieder stattfinden kann. Ab dem 6. Juni 2020 sind Pferdesportveranstaltungen mit maximal 300 gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden erlaubt. Als Teilnehmende gelten alle auf dem Platz anwesenden Personen wie Wettkampfteilnehmende, Grooms, Helfer, Offizielle und Zuschauer.

Schutzkonzepte für Veranstaltungen

Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden, auch an Veranstaltungen. Um dies zu gewährleisten, müssen Veranstalter Schutzkonzepte erarbeiten. Sobald Details mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport (BASPO) besprochen sind, wird der SVPS hierzu weiter informieren. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss das Contact Tracing sichergestellt sein, beispielsweise mit Präsenzlisten.

Für das Führen der Festwirtschaft gelten die Schutzbestimmungen der Gastrobranche.

Grossveranstaltungen weiterhin verboten

Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen entscheiden. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

Pferdesportveranstaltungen ab dem 6. Juni 2020
– 
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen (Teilnehmer, Grooms, Helfer, Offizielle, Zuschauer) sind wieder erlaubt.
– Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen sind weiterhin verboten.
– Hygiene und Distanzregeln des BAG müssen eingehalten werden.
– Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss das Contact Tracing sichergestellt sein.
– Für das Führen der Festwirtschaft gelten die Schutzbestimmungen der Gastrobranche.

Mehr Möglichkeiten für Reitschulen

Gemäss dem heutigen Bundesratsbeschluss ist ab dem 6. Juni 2020 Reitunterricht ohne Einschränkung der Gruppengrösse unter Einhaltung der allgemeinen Schutzmassnahmen des Bundes wieder erlaubt. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung sichergestellt sein (Contact Tracing), beispielsweise mit Präsenzlisten.

Fixe Gruppen ermöglichen Trainings im Team

Auch Voltige-Gruppen und Fahrsport-Teams können ihre Trainings ab dem 6. Juni 2020 wiederaufnehmen. Sie gelten als fixe «Trainingsgruppen», was bedeutet, dass unter den Mitgliedern der Mindestabstand nicht eingehalten werden muss. Erkrankt jedoch ein Mitglied der Trainingsgruppe, muss die gesamte Trainingsgruppe in Quarantäne.

In Reitlagern gelten die Teilnehmer ebenfalls als fixe Trainingsgruppe mit den entsprechenden Möglichkeiten und Einschränkungen. Die Lagerorganisatoren müssen ein entsprechendes Schutzkonzept erarbeiten.

In Trainingsgruppen muss das Contact Tracing sichergestellt sein.

Reitunterricht und Trainings ab dem 6. Juni 2020
– Gruppenunterricht und -trainings sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ohne Einschränkung der Gruppengrösse möglich.
– In festen Trainingsgruppen (Voltige, Fahren, Reitlager) muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Erkrankt ein Mitglied der Trainingsgruppe, muss die gesamte Trainingsgruppe in Quarantäne.
– Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss das Contact Tracing sichergestellt sein.

Der SVPS wird die Situation nun analysieren und wie bis anhin weiter informieren.

Weitere Informationen:
› Geschäftsstelle SVPS, Tel. +41 31 335 43 43, E-Mail: info.fnch.ch
› Zu den allgemeingültigen Schutzmassnahmen des BAG
› FAQ des SVPS zur Coronakrise

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